Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden. | # Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden. | ||
# Ein Mitglied darf in der Höhe von maximal seines bereits bezahlten Jahresmitgliedbetrages direkt ohne Zustimmung des [[Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen nicht gefährden. | # Ein Mitglied darf in der Höhe von maximal seines bereits bezahlten Jahresmitgliedbetrages direkt ohne Zustimmung des [[Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen nicht gefährden. | ||
# Das [[Wohlwollenden Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollenden Gremium]] bestätigen, wonach die Ausgabe als | # Das [[Wohlwollenden Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollenden Gremium]] bestätigen, wonach die Ausgabe als nicht auf das oben genannte Limit angerechnet wird. | ||
# Ein Mitglied des Vereines darf jederzeit im Namen des Vereins aktiv werden, wenn dem Verein dadurch keinerlei finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen oder dem Ansehen des Vereins schaden- | |||
== §10 Pflichten der Mitglieder == | == §10 Pflichten der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der | # Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der [[Guru Meditation]] und des [[Wohlwollenden Gremium]] zu beachten, weiters sind die von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge zu bezahlen. | ||
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die | # Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die [[Guru Meditation]] kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben. | ||
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann | # Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollenden Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen. | ||
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | # Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | ||
# Die fördernden Mitglieder sind zur Zahlung der von der | # Die fördernden Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet. | ||
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. | # Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 | ||
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | # Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | ||
== §11 Mitgliedschaftsnachweis == | == §11 Mitgliedschaftsnachweis == | ||
# Jedes ordentliche Mitglied | # Jedes ordentliche Mitglied wird auf der Metalab Webseite als Mitglied des Vereins ausgewiesen. | ||
# Ein Mitglied kann auf Wunsch auf die Veröffentlichung verzichten bzw. diese untersagen. | |||
== §12 Organe des Vereines == | == §12 Organe des Vereines == | ||
# Die | # Die [[Guru Meditation]] | ||
# | # Das [[Wohlwollenden Gremium]] | ||
# Die | # Die [[Fehlerkorrektur]] | ||
== §13 Die Generalversammlung== | == §13 Die Generalversammlung== |