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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

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==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
==  §7 Aufnahme von Mitgliedern ==
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den Obmann oder den Obmann-Stellvertreter, der darüber unverzüglich dem Vorstand berichtet. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.  
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs - METALAB" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den [[Wohlwollenden Diktator]] oder den [[Wohlwollenden Diktator | Wohlwollenden Diktator Stellvertreter]], der darüber unverzüglich dem [[Wohlwollenden Gremium]] berichtet. Das [[Wohlwollenden Gremium]] entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen.
# Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ohne Begründung ablehnen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig.  
# Der Beitrittsantrages kann per Email erfolgen und es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese in öffentlicher Form über die [http://lists.metalab.at/mailman/listinfo MetaLab Mailingsliste] erfolgt.
# Das [[Wohlwollenden Gremium]]kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ablehnen. Diese ist jedoch öffentlich zu begründen. Gegen eine Ablehnung ist kein Rechtsmittel zulässig.  


== §8 Beendigung der Mitgliedschaft ==
== §8 Beendigung der Mitgliedschaft ==
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# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle ordentlichen  
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle ordentlichen  
# Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein.  
# Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein.  
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden.  
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden.
# Ein Mitglied darf in der Höhe von maximal seines bereits bezahlten Jahresmitgliedbetrages direkt ohne Zustimmung des [[Wohlwollenden Gremium]] über das Vereinsvermögen verfügen, soferne die Ausgabe dem Verein direkt zugute kommt und die um das Geld erworbene Güter in das Vermögen des Vereins übergehen und die Vereinsfinanzen nicht gefährden.
# Das [[Wohlwollenden Gremium]] kann auf Antrag die Ausgabe als im Sinne des [[Wohlwollenden Gremium]] bestätigen, wonach die Ausgabe als


== §10 Pflichten der Mitglieder ==
== §10 Pflichten der Mitglieder ==