Zum Inhalt springen

2023-09-24 Generalversammlung/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen

SaltySolomon (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 99: Zeile 99:
* Es gab ein Straßenfest (tm) mit Bühne und Party
* Es gab ein Straßenfest (tm) mit Bühne und Party
* Maker Faire 2023 wo wir das erste mal den Dome hingebracht haben
* Maker Faire 2023 wo wir das erste mal den Dome hingebracht haben
* Chaos Communication Camp mit Dome und Telefonzelle, waren serh zentral und sichtbar mit entsprechender Beleuchtung
* Chaos Communication Camp mit Dome und Telefonzelle, waren sehr zentral und sichtbar mit entsprechender Beleuchtung


== Projekte ==
== Projekte ==
Zeile 193: Zeile 193:
[Diskussion]
[Diskussion]


 
=> Nächster Antrag (16)
=> Nächster Antrag (16)


[Diskussion]
[Diskussion]
Zeile 229: Zeile 228:


(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter*in schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied als Schiedsrichter*in namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter*in schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied als Schiedsrichter*in namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.


===== Abstimmung =====
===== Abstimmung =====
Zeile 400: Zeile 398:
Cube
Cube


==== Stf. Stellvertreter*in ====
==== Schriftführende Stellvertreter*in ====
Nicole
Nicole