Schlüsselpolicy: Unterschied zwischen den Versionen
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Schlüssel werden vom Vorstand an Mitglieder vergeben, zu denen bereits durch deren aktive Mitarbeit eine Vertrauensbasis aufgebaut wurde. Die Entgegennahme des Schlüssels geht mit einer Verantwortlichkeit für das Lab während der Anwesenheit und bis zum Shutdown einher. Wenn das letzte Mitglied mit Schlüssel das Lab verlässt, hat dieses für einen ordentlichen Shutdown zu sorgen, und das Recht und Verpflichtung anwesende Personen ohne Schlüssel höflich aufzufordern die Räumlichkeiten zu verlassen. Die Übergabe des Schlüssels erfolgt auf jederzeitigen Wiederruf. Die Schlüssel dürfen nicht, bzw. in Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Vorstands weitergegeben werden. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand unmittelbar und ohne Verzug zu melden. | Schlüssel werden vom Vorstand an Mitglieder vergeben, zu denen bereits durch deren aktive Mitarbeit eine Vertrauensbasis aufgebaut wurde. Die Entgegennahme des Schlüssels geht mit einer Verantwortlichkeit für das Lab während der Anwesenheit und bis zum Shutdown einher. Wenn das letzte Mitglied mit Schlüssel das Lab verlässt, hat dieses für einen ordentlichen Shutdown zu sorgen, und das Recht und Verpflichtung anwesende Personen ohne Schlüssel höflich aufzufordern die Räumlichkeiten zu verlassen. Die Übergabe des Schlüssels erfolgt auf jederzeitigen Wiederruf. Die Schlüssel dürfen nicht, bzw. in Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Vorstands weitergegeben werden. Der aktuelle Schlüsselstand wird in der [[Schlüsselliste]] dokumentiert. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand unmittelbar und ohne Verzug zu melden. | ||
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Version vom 8. Mai 2006, 01:18 Uhr
Schlüssel werden vom Vorstand an Mitglieder vergeben, zu denen bereits durch deren aktive Mitarbeit eine Vertrauensbasis aufgebaut wurde. Die Entgegennahme des Schlüssels geht mit einer Verantwortlichkeit für das Lab während der Anwesenheit und bis zum Shutdown einher. Wenn das letzte Mitglied mit Schlüssel das Lab verlässt, hat dieses für einen ordentlichen Shutdown zu sorgen, und das Recht und Verpflichtung anwesende Personen ohne Schlüssel höflich aufzufordern die Räumlichkeiten zu verlassen. Die Übergabe des Schlüssels erfolgt auf jederzeitigen Wiederruf. Die Schlüssel dürfen nicht, bzw. in Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Vorstands weitergegeben werden. Der aktuelle Schlüsselstand wird in der Schlüsselliste dokumentiert. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand unmittelbar und ohne Verzug zu melden.