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Vereinsstatuten Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einleitung ==
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Dieser Paragraph erlaubt es Mitgliedern in der Höhe ihren Jahresmitgliedsbetrags, ohne Zustimmung des Vorstandes Geld aus dem Vereinsvermögen auszugeben. Der Sinn dahinter ist es die Mitglieder direkter in die Vereinsarbeit einzubinden bzw. sie zu motivieren höhere Mitgliedsbeiträge zu zahlen und Dinge für den Verein und nicht für sich alleine anzuschaffen.
Dieser Paragraph erlaubt es Mitgliedern in der Höhe ihren Jahresmitgliedsbetrags, ohne Zustimmung des Vorstandes Geld aus dem Vereinsvermögen auszugeben. Der Sinn dahinter ist es die Mitglieder direkter in die Vereinsarbeit einzubinden bzw. sie zu motivieren höhere Mitgliedsbeiträge zu zahlen und Dinge für den Verein und nicht für sich alleine anzuschaffen.
* das ist möglich, obwohl (vorraussichtlich) ein beachtlicher teil der beiträge für die grundfinanzierung draufgehen wird ? --[[User:Atrox|Atrox]] Boomtime, the 45th day of The Aftermath in the YOLD 3171
* das ist genaus so möglich wie die Tatsache, dass plötzlich niemand mehr Mitgliedbeiträge zahlen möche. Allerdings mit dem Unterschied, das in diesem Fall die angekauften Sachen in das Vermögen des Vereins übergehen. Wohingegen die Nichtbereitschaft Mitgliedsbeiträge zu zahlen, zu mehr Eigentum des Nichtzahlers führt. Das Ganze ist ein wenig von der Idee des [http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/schmitt/text6.htm Schwundgeld] inspiriert, die darin besteht die Steuerzahler zu motivieren ihre Beiträge frühzeitig zu zahlen, bzw. das Geld im Umlauf zu halten und nicht irgendwo liegen zu lassen (5 Euro mit dem Lötzinn für ein Projekt angeschafft wurden, bringen dem Verein mehr, als 5 Euro mehr am Konto) --[[User:Andreas|Andreas]] 2. Dez. 2005


== §9.8 Das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten ==
== §9.8 Das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten ==
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== §13.5 Der [[Wohlwollende Organisator]] ==
== §13.5 Der [[Wohlwollende Organisator]] ==
Dieser ist eine Dummy Funktion innerhalb der Statuten, die es der [[Guru Meditation]] erlaubt für eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Funktion einer Person zu übertragen. Ohne dafür jedesmal die Statuten ändern zu müssen.  
Dieser ist eine Dummy Funktion innerhalb der Statuten, die es der [[Guru Meditation]] erlaubt für eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Funktion einer Person zu übertragen. Ohne dafür jedesmal die Statuten ändern zu müssen.  
[[Kategorie:Verein]]


== §15 Die Pflicht zur Öffentlichkeit ==
== §15 Die Pflicht zur Öffentlichkeit ==