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2013-05-10 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Entlastung der RechnungsprüferInnen
# Entlastung der RechnungsprüferInnen
# Wahl der RechnungsprüferInnen
# Wahl der RechnungsprüferInnen
# Statutenänderung:
JETZT:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das
verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne
der §§ 34ff BAO zu verwenden. Soweit möglich soll das Vermögen einer Organisation zufallen,
die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.
VORSCHLAG NEU:
Im Falle der freiwilligen Auflösung, bei behördlicher Auflösung des Vereines
sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweck ist das
verbleibende Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden.
# Sonstiges
# Sonstiges