2011-03-17 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Wahl eines neuen Vorstandes
# Wahl eines neuen Vorstandes
#: '''Bewerber(innen)'''
#: '''Bewerber(innen)'''
#:            Obmann:          fin,[[User:Vandebina|Vandebina]] ?
#:            Obmann:          fin,[[User:Vandebina|Vandebina]], ?
#:            Schriftfuehrer:  fin,[[User:Vandebina|Vandebina]]?
#:            Schriftfuehrer:  fin,[[User:Vandebina|Vandebina]], ?
#:            Kassier:              ?
#:            Kassier:              ?
# Entlastung der Rechnungsprüfer
# Entlastung der Rechnungsprüfer

Version vom 21. Februar 2011, 21:12 Uhr

Zeit

Do. 17.03.2011, 19:00

Tagesordnung

  1. Wahl eines Moderators
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl eines neuen Vorstandes
    Bewerber(innen)
    Obmann: fin,Vandebina, ?
    Schriftfuehrer: fin,Vandebina, ?
    Kassier:  ?
  6. Entlastung der Rechnungsprüfer
  7. Wahl der Rechnungsprüfer
  8. Sonstiges

Statutenänderungen:

Gegenseitige Vertretung der Vorstandsposten

  • Bisherige Regelung laut Statuten:

Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau der/die Schriftführer/in, bei dessen/deren Verhinderung der/die Kassiers/in, bei dessen/deren Verhinderung etwaige Beisitzer.

  • Vom Vorstand 2010/2011 wurde der Wunsch geäußert die Vertretung anders zu regeln. Vorschlag der neuen Statuten:

Im Fall der Verhinderung tritt an die Stelle des/der Obmann/Obfrau der/die Schriftführer/in und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Schriftführers/in tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Kassier/in. Im Fall der Verhinderung des/der Kassiers/Kassierin tritt an die Stelle der/die Obmann/Obfrau und der/die Schriftführer/in.

Kürzere Version:Im Fall der Verhinderung darf an die Stelle eines Vorstandmitgliedes jedes sonstige Vorstandsmitglied treten.

Geldangelegenheiten des Vereins

  • Bisherige Regelung laut Statuten:

Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des/der Schriftführers/Schriftführerin, in Geldangelegenheiten(vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin.

  • Wichtig bei der Änderung nur letzter Teil (ab Geldangelegenheiten). Hier wurde vom Vorstand 2010/2011 folgende Änderung gewünscht:

Schriftliche Ausfertigungen in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften zweier Vereinsorgane.


Ehrenmitgliedschaften:

Enki? Frank?

Protokoll

kommt erst danach ;)