Vereinsstatuten Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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== §9.8 das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten == | == §9.8 das Recht der Mitglieder im Namen des Vereins aufzutreten == | ||
Dieser Paragraph macht, jedes Mitglied automatisch zu einem legitimieren Vertreter des Vereines | Dieser Paragraph macht, jedes Mitglied automatisch zu einem legitimieren Vertreter des Vereines | ||
== §13.5 Der [[Wohlwollende Organisator]] == | |||
Dieser ist eine Dummy Funktion innerhalb der Statuten, die es der [[Guru Meditation]] erlaubt für eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Funktion einer Person zu übertragen. Ohne dafür jedesmal die Statuten ändern zu müssen. | |||
== §15 und die Pflicht zur Öffentlichkeit == | == §15 und die Pflicht zur Öffentlichkeit == |